Update der Widerrufsbelehrung in laufenden eBay-AngebotenLiebe Kunden, wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, ändern sich demnächst die gesetzlichen Auflagen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Bedauerlicherweise hat man dabei nicht bedacht, dass der Online-Handel weiterhin von serienmäßig abmahnenden Anwälten geplagt ist, die es zum Geschäftsmodell entwickelt haben, geringfügige Verstöße gegen schwer durchschaubare Vorschriften mit Unterlassungserklärungen und überzogenen Gebühren zu "ahnden". Der Gesetzgeber fordert zum 11.06.2010 Änderungen bei den Erläuterungen zum Widerrufs-/Rückgaberecht. Leider tritt dies ohne jegliche Übergangsfrist in Kraft. Die fehlende Karenzzeit führt dazu, dass schon eine lediglich vorübergehende Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen, eine potentielle Angriffsfläche für sog. Abmahnanwälte bietet. Diese Gefahr ist nicht zu unterschätzen. AuktionMaster stellt Ihnen automatisierte Hilfe zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, die Aktualisierung Ihrer laufenden Einstellaufträge bei uns quasi "vorzubestellen". Dazu gehen Sie in das gewünschte eBay-Marktplatzkonto unter Einstellungen -> Konfiguration: Marktplatzkonto. Im unteren Bereich finden Sie einen neuen Block mit verschiedenen Optionen zum Thema "Widerrufsbelehrung". Der Screenshot zeigt Ihnen, wie dieser Bereich ausschaut:
"Widerrufsbelehrung ändern": Hiermit aktivieren Sie grundsätzlich die Funktion. Wenn Sie das Häkchen setzen, versuchen wir, den Inhalt im Feld "Widerrufs- und Rückgabebelehrung" in Ihren eBay-Angeboten zu überarbeiten. Beachten Sie, dass dies aufgrund von eBay-Restriktionen wie z.B. abgegebener Gebote oder einer Laufzeit des Angebotes von weniger als 12 Stunden nicht immer möglich sein wird. "Widerrufsbelehrung von eBay verwenden": Markieren Sie diese Option, nutzen wir die in Ihrem eBay-Konto direkt hinterlegte Belehrung für das Update. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass am 10.6. ab 23:45 Uhr Ihre aktuellste Widerrufsbelehrung in Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist, damit wir ab 24 Uhr auf den richtigen Text zugreifen. "Widerrufsbelehrung": Wenn Sie nicht Ihre eBay-Belehrung verwenden möchten, hinterlegen Sie bitte Ihren Text in diesem Feld. Verwenden Sie dabei bitte kein HTML. Dies ist in diesem Feld von Seiten eBays nicht erlaubt. "Fehlerhafte Einstellaufträge beenden": Es kann passieren, dass wir ein Angebot aufgrund nicht unbedingt einkalkulierbarer Probleme nicht überarbeiten können. Für diese Fälle können Sie uns erlauben, Angebote, die eine Fehlermeldung erhalten haben, zu beenden. Natürlich sind wir auch hier wieder an eBay-Vorgaben gebunden, was ein Beenden unterbinden kann. "Einstellaufträge ändern": Zuletzt können Sie noch veranlassen, dass wir in allen Ihren Einstellaufträgen den Haken bei "Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben" zu entfernen. Dadurch würden wir in Zukunft nicht mehr den Text aus Ihrem Einstellauftrag zu eBay übertragen, sondern eBay würde immer Ihre im eBay-Konto direkt hinterlegte Belehrung verwenden. Sie pflegen danach Ihre Belehrung nur noch an einer Stelle, in Ihrem eBay-Konto, und sparen so Zeit. Der von uns verwendete API-Call sorgt übrigens dafür, dass eBay auch die AGB in Ihren Angeboten mit dem in Ihrem eBay-Konto eingepflegten AGB aktualisiert. Hinterlegen Sie deshalb am Besten auch Ihre neuesten AGB bis 23:45 Uhr am 10.6. in Ihrem eBay-Konto. Nach Abschluss der Aktualisierung erhalten Sie per E-Mail eine Übersicht mit allen geänderten, nicht geänderten und ,falls es gewünscht war, beendeten Angeboten. Wir senden diese an die für den Hauptnutzer hinterlegte E-Mail-Adresse. Beachten Sie zusätzlich bitte Folgendes: Bei Fragen zur Änderung der Widerrufsbelehrung stehen wir Ihnen natürlich unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Herzliche Grüße, |

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